Wie schon im vergangenen Jahr können wir leider auch in diesem Jahr noch keine ordentliche Mitgliederversammlung anberaumen. Aufgrund des aktuellen Verlaufs der Pandemie können wir, wie schon im Rundschreiben vom August 2020 mitgeteilt, die Mitgliederversammlungen vereinsrechtlich im Jahr 2022 nachholen. Satzungsgemäß und auch steuerlich gegenüber dem Finanzamt muss der Verein jedoch zur Erfüllung seines gemeinnützigen Zwecks über das Vermögen mit Ausnahme eines Sockelbetrags von 30.000 Euro verfügen, abgesehen davon, dass die Ballettschule, die SchülerInnen u. a. das Geld auch in Corona-Zeiten brauchen.
Udo Rüter, Dr. Edith Regerbis